Am frühen Abend des 19. November 2017 wurde in der Kirche St. Nikolaus und St. Rochus in Mayschoß erneut ein temptAhre-Gottesdienst gefeiert. Im Luther-Jahr 2017 war es naheliegend, einen Gottesdienst zu gestalten, der die beiden großen christlichen Konfessionen zum Thema hatte und zusammen über die weitere Entwicklung der Ökumene nachzudenken. Vertreter beider Konfessionen stellten sich im Mittelteil des Gottesdienstes einem Interview. Für die evangelische Seite sprach Pfarrer Karsten Wächter aus Bad Neuenahr; die katholische Seite repräsentierte Kaplan Thomas Hufschmidt aus Sinzig-Löhndorf.

 

Abendmahl/Eucharistie – Amtsverständnis

Sakramente – Ökumene

Vier Themenbereiche wurden auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin betrachtet: Abendmahl/Eucharistie; Amtsverständnis der Kirche selbst und der Geistlichen; Sakramente und Ökumene. Dabei war spannend zu erfahren, wie die Unterschiede im Einzelnen entstanden sind und welchen tieferen Sinn die jeweilige Konfession mit ihrer Haltung verbindet. Deutlich wurde aber auch, dass die Konfessionen ähnliche Ziele mit ähnlichen Wegen anstreben. Ökumene könnte demgemäß eher auf eine „Einheit in versöhnter Verschiedenheit“ als auf eine „Einheitskirche“ abzielen, so die Expertenmeinung.

Ökumene an der Basis

In vielen Gemeinden wird Ökumene meist schon lange und mit großem Erfolg gelebt. Das gilt sowohl für evangelische und katholische ChristInnen als auch für SeelsorgerInnen. Ökumenische Gottesdienste werden oft und mit großer Akzeptanz gefeiert. Auch temptAhre ist ökumenisch strukturiert.

Den Gedanken, dass etwas ähnlich und doch verschieden ist, letztlich aber doch zusammengehört, griff das temptAhre-Team durch selbst gebackene Yin und Yang-Kekse auf, die beim anschließenden Kirchencafé angeboten wurden.

Kollekte: „Grabfeld für die Allerkleinsten“

 

Die Kollekte am 19. November erfolgte für ein ökumenisches Projekt und zwar für das „Grabfeld für die Allerkleinsten“ des Krankenhauses Maria Hilf am Städtischen Friedhof Bad Neuenahr. Hier finden Eltern, die ihr Kind durch eine Früh- oder Totgeburt verloren haben, die Möglichkeit einer würdigen Form des Abschieds, der Bestattung und Ruhestätte für ihr Kind, wenn für dieses keine Bestattungspflicht gegeben ist. Die Kirchen möchten „dort, wo Menschen in Not sind, die Kraft der Gemeinschaft Kirche spürbar und erfahrbar machen.“ (Quelle: Flyer „Grabstätte für die Allerkleinsten“).

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